Was bedeutet Inklusion
Was bedeutet Inklusion?
BayEUG Art. 30b Abs.3: Inklusive Schule
Grund- und Mittelschulen können das Schulprofil Inklusion auf Antrag erwerben.
Auf der Grundlage eines inklusiven Bildungs- und Erziehungskonzepts werden Schüler mit Förderbedarf in die Schulgemeinschaft aufgenommen. Unterricht und Schulleben orientieren sich an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Schüler mit und ohne Förderbedarf. Lehrkräfte der Förderschulen sind in das Kollegium der allgemeinen Schule eingebunden, in Kooperation mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule gestalten sie vielfältige Formen des kooperativen Lernens. Durch den kontinuierlichen fachlichen Austausch zwischen Kollegen der Förderschule und der allgemeinen Schule findet ein Kompetenztransfer statt.
Quelle: http://www.inklusion.schule.bayern.de/schule_entwickeln/formen-gem-lernen/schulprofil_inklusion
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